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Unter den Rock gefilmt? Unbefugte Aufnahmen des intimen Bereiches, wie beispielsweise unter dem Rock auf dem Teufelsrad, sind seit 2021 gemäß Paragraf §184k StG verboten. Doch eine Anzeige ist nicht immer erfolgreich – etwa, weil das gesamte Teufelsrad gefilmt wird, der Fokus nicht auf dem Intimbereich liegt oder die Frauen Radlerhosen tragen. Josephine Ballon, Juristin und Geschäftsführerin der Organisation HateAid, rät Betroffenen trotzdem zu einer Strafanzeige: Wenn ein Bild gezielt auf eine Person ausgerichtet ist, sie in den Fokus stellt und sexualisierte Elemente hinzukommen, liege in der Regel mindestens eine – oft strafbare – Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Die Bundesregierung möchte den Upskirting-Paragrafen verschärfen. Demnach sollen künftig auch „voyeuristische Aufnahmen von bekleideten Geschlechtsteilen“ unter den Paragrafen §184k fallen. Eine Recherche von Datenjournalisten des BR. Mehr zu dem Thema seht ihr bei PULS Reportage „Oktoberfest, Teufelsrad, Upskirting? So läuft das miese Geschäft mit den entblößenden Videos“. #TeamRecherche #Teufelsrad #Upskirting #Oktoberfest #Wiesn